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Fachtagung Bad Münder

Arbeitsrecht und Mitbestimmung in Europa

Erstmals nachdem die Europäische Union im Dezember 2008 die Rechte der Europäischen Betriebsräte (EBR) um ein Stück verbessert hatte, kamen Ende Januar deutsche EBR-Mitglieder zu einer Fachtagung im Wilhelm-Gefeller-Bildungszentrum der IG BCE in Bad Münder zusammen.

Reiner Hoffmann
Foto: Cintula
Tagungsleiter Rolf Jaeger von der Betriebsräte-Abteilung der IG BCE in Hannover konnte Betriebsräte von Unternehmen begrüßen, deren Geschäftssitz sich zum Teil in Deutschland, zum Teil aber auch in anderen EU-Staaten wie Frankreich, Belgien, Schweden oder Finnland befindet.

Von einem regelrechten Gesetzgebungskrimi, der im vergangenen Jahr abgelaufen war, berichtete der aus Brüssel angereiste stellvertretende Vorsitzende des Europäischen Gewerkschaftsbunds, Reiner Hoffmann (Foto). Es hatte die Gefahr gedroht, dass die Überarbeitung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR-Richtlinie) erneut scheitern würde. Dabei hatte die EU eigentlich festgelegt, dass diese Überarbeitung bereits vor neun Jahren stattfinden sollte. Aufgrund der erfolgreichen Arbeitgeberlobbyisten war das jedoch unterblieben.

Mit einer Strategie, die sich auch im Rückblick als klug erwies, war es der Arbeitnehmerseite nun jedoch gelungen, einige lange überfällige Verbesserungen in der EBR-Richtlinie zu verankern. Reiner Hoffmann machte aber auch deutlich, dass nach den Verbesserungen vom letzten Dezember noch sehr viele weitere Schritte notwendig sind, bis eines Tage die Arbeitnehmerseite in Europa eine dem deutschen Niveau angepasste Mitbestimmung erreicht. Deshalb bat er die anwesenden EBR-Vertreter eindringlich, sich in ihrem Einflussbereich für eine intensive Wählermobilisierung zu den europäischen Parlamentswahlen am 7. Juni einzusetzen.


EBR-Tagung Bad Münder
Foto: Cintula

Nicht nur der unbefriedigende gesetzliche Rahmen erschwert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Betriebsräte. Auch die Grundausrichtung der EU-Verträge vernachlässigt die soziale Dimension Europas. Der Kasseler Hochschulprofessor und Rechtsanwalt Bernhard Nagel (vorne rechts) setzte sich kritisch damit auseinander, auf welche Weise der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) seine eigenen Befugnisse seit Jahren schleichend ausweitet. Dabei überbetone der EuGH die Auswirkungen der Marktfreiheiten - Freier Warenverkehr, Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit sowie freier Kapital- und Zahlungsverkehr. Auf diese Wese verschlechtere der EuGH den Rechtsrahmen für arbeitnehmerorientierte Politik in vielfacher Hinsicht. Das berühre auch die Arbeit der Europäischen Betriebsräte und die Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen.

Nagels Professorenkollege Ulrich Zachert von der Universität Hamburg - auch er zugleich Rechtsanwalt - schilderte dann im Einzelnen drei einschneidende EuGH-Urteile aus den letzten beiden Jahren. Diese Entscheidungen - in Fachkreisen die Fälle „Viking-Line", „Laval" und „Rüffert" genannt - schränkten das Streikrecht und die Verbindlichkeit von Mindestlohnbedingungen massiv ein. In ein ganz anderes Rechtsgebiet, nämlich die Europäische Aktiengesellschaft (SE), führte schließlich der Wissenschaftler Norbert Kluge vom Brüsseler Institut für Forschung, Erziehung, Gesundheit und Sicherheit des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) ein. Die SE bietet in Deutschland nicht die gleichen Mitbestimmungsmöglichkeiten wie einheimische Aktiengesellschaften, es sei denn, die Sozialpartner vereinbaren weitergehende Regelungen, wie es etwas bei der BASF SE geschehen ist. Zugleich aber eröffnet die SE den Beschäftigten von im Ausland ansässigen Unternehmen erstmals eine Mitbestimmung im Aufsichtsrat.

Obwohl schon die Vorträge ausgesprochen „schwere Kost" geboten hatten, setzten die EBR-Mitglieder ihren Erfahrungsaustausch teilweise bis in die Nacht hinein fort. Dabei ging es auch um die großen Unterschiede, die die jeweiligen Konzerne im Umgang mit den Europäischen Betriebsräten zeigen. Fruchtbar war auch der unmittelbare Erfahrungsaustausch der anwesenden Praktiker über den Umgang mit Betriebsratsmitgliedern aus anderen EU-Ländern.


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