Für die Unternehmen sind im Interesse von Produktion und Beschäftigung Flexibilisierungsmöglichkeiten, Öffnungen und Entlastungen in den Flächentarifverträgen geschaffen worden. Ermöglicht wird dies durch eine pragmatische Sozialpartnerschaft, die zu einem Markenzeichen der Chemie geworden ist. Sie drückt sich in einer Vielzahl von Tarifverträgen, außertariflichen Sozialpartner-Vereinbarungen und gemeinsamen Sozialpartner-Einrichtungen aus.
Mit der seit über zehn Jahren praktizierten Tarifpolitik der Flexibilisierung verfolgen die Chemie-Arbeitgeber und die IG BCE vorrangig folgende Ziele: - Sicherung der Beschäftigung am Chemie-Standort Deutschland
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
- Zukunftsfähigkeit des Flächentarifvertrages durch Modernisierung erhalten
- Mit tarifpolitischen Innovationen Beispiel geben für andere Tarifbereiche in Deutschland
- Tarifautonomie gegen Staatseinfluss verteidigen
Gemeinsam fördern beide Tarifvertragsparteien die unternehmensindividuelle Nutzung der 14 Flexibilisierungsinstrumente bei objektivierbarem Bedarf.
Im Interesse einer nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit der Chemie-Arbeitsplätze in Deutschland ist die Nutzung nicht auf wirtschaftliche Notlagen der Unternehmen beschränkt, sondern erlaubt bewusst auch eine vorausschauende und angesichts der Differenzierungsmöglichkeiten nach den konkreten betrieblichen Erfordernissen verantwortbare Anwendung. Diese betriebsspezifische Nutzung verdient den Vorzug vor pauschalen Einheitslösungen wie etwa dem Ruf nach der 40-Stunden-Woche.
Für die Nutzung der Flexi-Instrumente ist in jedem Fall eine Einigung der Betriebsparteien Voraussetzung. Soweit einzelne Instrumente eine Zustimmung der Tarifvertragsparteien verlangen, kann diese schnell und unbürokratisch erfolgen. Durch diese Rollenverteilung sind die Verantwortlichkeiten für betriebsspezifische Regelungen klargestellt.
Das Zustimmungserfordernis der Tarifvertragsparteien garantiert eine kontrollierte Nutzung und unterstützt zugleich durch die dabei gewonnenen Erkenntnisse eine praxisorientierte Weiterentwicklung der Flächentarifverträge. Die Tarifvertragsparteien wissen dadurch, was die Betriebe aktuell »bewegt« und können sich darauf in ihrer künftigen Tarifpolitik einstellen.
Dieser Vorteil der Basisnähe und des Praxisbezuges geht für die Tarifvertragsparteien verloren, falls die Flexibilisierungsmöglich keiten allein in die Zuständigkeit der Betriebe fallen. Die Mitgliederbindung und Legitimation von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden würde zudem aufs Spiel gesetzt, wenn die Abweichung vom Tarifvertrag nur am jeweiligen Abstimmungsverhalten der Belegschaften festgemacht wird.