Mit dem Programm "Kurzarbeitergeld plus" wird die Kurzarbeit noch attraktiver gestaltet. Die Bezugsfrist wird auf bis zu 24 Monate verlängert und die Sozialversicherungsbeiträge ab dem siebten Monat von der Bundesagentur voll übernommen. Die Unternehmen werden so weitgehend von gesetzlichen Kosten der Kurzarbeit befreit.
Die Bundesagentur für Arbeit wird Geringqualifizierten, die während der Kurzarbeit eine Berufsausbildung begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese abzuschließen, auch wenn die Kurzarbeit beendet worden sein sollte. "Dies ist ein wichtiges Signal an die Unternehmen, während der Krise in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu investieren," so der Arbeitsmarktpolitiker.
Biermann unterstrich die Forderung des Verwaltungsrates, die Maßnahmen aus Steuermittel zu finanzieren. "Wie keine andere Sozialversicherung hatte die BA in guten Zeiten mit einer Rücklage von 17 Milliarden Euro Vorsorge für eine schlechtere Konjunktur getroffen. Sie wird diese nun vollständig weit über ihre Aufgaben aus der Arbeitslosenversicherung hinaus auch zur allgemeinen Stabilisierung des Arbeitsmarktes in der Krise einsetzen. Die Arbeitslosenversicherung und ihre Beitragszahler dürfen deshalb nicht mit hohen Schulden bestraft werden, sondern die besonderen Lasten der aktuellen Wirtschaftskrise müssen wie andere Fördermaßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen auch aus Steuermitteln finanziert werden." heißt es in der Erklärung.