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Ferien Längere Krankheit
Urlaubsansprüche dürfen nicht Ende März verfallen
Wer lange Zeit krank wird, darf nicht zusätzlich noch durch einen Verlust seiner Urlaubsansprüche bestraft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Wenn Arbeitnehmer krank waren und deshalb ihren Jahresurlaub bis Ende März des Folgejahres nicht nehmen konnten, hatten sie bislang meist doppeltes Pech: Sie hatten außer ihrer Gesundheit auch noch ihre Urlaubsansprüche verloren. Das darf nicht sein - entschied der Europäische Gerichtshof und hob damit wesentliche Teile des deutschen Urlaubsrechts aus den Angeln. Auch Kranke erwerben einen Anspruch auf Urlaub. Das Problem ist nur: Sie müssen ihn auch nehmen können. Und genau daran scheiterte es bislang oft. Denn nach dem deutschen Gesetz muss der Urlaub im Grundsatz im laufenden Kalenderjahr genommen werden. mehr...

20-Euro-Scheine Musterwiderspruch
Verfassungsklage gegen Arbeitslosengeld II
Das Bundesverfassungsgericht in Karlruhe muss über eine Klage zum Arbeitslosengeld II (ALG II) entscheiden. Der Kläger will damit die Höhe des Regelsatzes von 345 Euro überprüfen lassen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann grundsätzliche Auswirkungen haben. Deshalb rät die IG BCE allen Beziehern von ALG II gegen ihre Bescheide Widerspruch einzulegen. mehr...

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