Neu in 2010 Meist mehr netto Die Sozialversicherungsbeiträge bleiben unverändert. Dennoch können sich die meisten Arbeitnehmer ab Januar 2010 über höhere Nettoeinkünfte freuen, weil sie dann sie weniger Steuer zahlen müssen. Denn die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können jetzt mit Inkrafttreten des noch von der alten Regierung auf den Weg gebrachten Bürgerentlastungsgesetzes (fast) voll von der Steuer abgesetzt werden. Bei der Lohnsteuerberechnung werden diese neuen Vorteile allerdings nicht voll berücksichtigt. Insbesondere manche Arbeitnehmer mit Steuerklasse III werden sich deshalb im Januar 2010 wundern, dass ihr Nettolohn nicht steigt, sondern sogar um einige Euro sinkt. Sie können dann jedoch 2011 bei ihrer Einkommensteuererklärung mit einer Erstattung rechnen.
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Neu in 2010 Sozialabgaben Während die allgemeinen Beitragssätze zu den Sozialversicherungen stabil bleiben, steigen die Einkommensgrenzen (Bemessungsgrenzen), bis zu denen Abgaben an die Sozialkassen geleistet werden müssen. IG BCE Online informiert im Detail über die Neuerungen und bietet einen Überblick über die aktuellen Beitragssätze der Sozialversicherungen. mehr...
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Neu in 2010 Betriebliche Altersvorsorge: Neue Höchstgrenzen für Förderung Da die Beitragsbemessungsgrenze West der gesetzlichen Rentenversicherung 2010 um 100 Euro auf dann 5.500 Euro steigt, können Arbeitnehmer nun auch höhere Beträge steuer- und sozialversicherungsfrei auf ihren betrieblichen Altersvorsorgeverträgen ansparen. Generell gilt nämlich: Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West bleiben steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sie vom Arbeitgeber direkt in eine betriebliche Altersvorsorgung eingezahlt werden. mehr...
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Neu in 2010 Kurzarbeitergeld: Maximal 18 Monate Für Betriebe, die 2010 einen neuen Antrag auf Kurzarbeit stellen, gilt nun: Das Kurzarbeitergeld kann bis zu 18 Monate lang gezahlt werden. Die Neuregelung betrifft Betriebe, in denen in den letzten drei Monaten des Jahres 2009 kein Kurzarbeitergeld bezogen wurde und die deshalb Kurzarbeit neu anmelden müssen. mehr...
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Neu in 2010 Bessere Leistungen für Familien Zum Jahreswechsel 2009/2010 gelten für Familien mit Kindern viele neue und meist günstigere Regeln. So wurde das Kindergeld erhöht und der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht. Zugleich gelten auch neue Regeln für den Mindestunterhalt von Trennungskindern und für den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. Und nicht zuletzt dürfen volljährige Kinder nun mehr verdienen, ohne dass der Kindergeldanspruch ihrer Eltern verloren geht. mehr...
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Neu in 2010 Altersteilzeit: Keine Förderung mehr für 'Neufälle' Ein Teil der Altersteilzeitförderung ist Ende 2009 ausgelaufen. Vom „Ende der Altersteilzeit" kann allerdings keine Rede sein: Wer bereits 2009 - und sei es erst Ende Dezember - mit der Altersteilzeit begonnen hat, für den ändert sich in den kommenden Jahren gar nichts. Änderungen gibt es nur für „Neufälle" ab 2010 - und auch diese betreffen lediglich Förderleistungen, die die Bundesagentur für Arbeit erbringt. mehr...
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Neu in 2010 Tarifverträge ermöglichen weiterhin Altersteilzeit Unverändert gilt: Auf Altersteilzeit besteht für Arbeitnehmer - soweit Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen nichts anderes regeln - kein Rechtsanspruch. Die bestehenden Tarifverträge zur Altersteilzeit sind zumeist Ende 2009 ausgelaufen. In einigen Branchen - wie Chemie und Papier - wurden aber Anpassungs-Regelungen zum vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben für die Zeit ab 2010 vereinbart. mehr...
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Neu in 2010 Pflegesätze steigen Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden erhöht. Das monatliche Pflegegeld steigt in allen drei Pflegestufen um je zehn Euro auf 225 Euro in Pflegestufe I, 430 Euro in Pflegestufe II und 685 Euro in Pflegestufe III. Die Geldleistungen der Pflegekassen werden jeweils monatlich vorab gezahlt. „Anfang Januar 2010 müssen die neuen Beträge bereits auf dem Konto der Betroffenen eingegangen sein", erläutert Karin Finken von der Knappschaft. mehr...
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Neu in 2010 Krankenkassen können Pleite gehen Nach dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) vom 15. Dezember 2008 werden alle gesetzlichen Krankenkassen (bis auf die Knappschaft, die zugleich auch ein Rentenversicherungsträger ist) mit Jahresbeginn 2010 insolvenzfähig. Das heißt: Sie können Pleite gehen, wenn sie ihre Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen. mehr...
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Neu in 2010 Kurzarbeit 2009 Steuer 2010 Kurzarbeiter sollten ab sofort fürs Finanzamt sparen. Keine Neuregelung, aber ein geldwerter Hinweis für die rund dreieinhalb Millionen Arbeitnehmer, die 2009 Kurzarbeitergeld bezogen haben - und deren Arbeitsplatz so häufig erhalten werden konnte. Wichtig für die Betroffenen: Spätestens ab Januar 2010 sollten sie Rücklagen fürs Finanzamt bilden. Denn in aller Regel müssen sie eine Steuererklärung abgeben - und unter Umständen sogar mehr als 1000 Euro Steuern nachzahlen. mehr...
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Neu in 2010 Neue Einkommensgrenze für die Familienversicherung Kinder und Ehepartner von gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherten können über den Partner bzw. die Eltern bei AOK, Barmer & Co kostenlos familienversichert werden. Ihre monatlichen Einkünfte dürfen dabei aber ab 2010 maximal nur bei 365 Euro (vorher: 360 Euro) liegen. Bei einem Mini-Job dürfen es nach wie vor bis zu 400 Euro sein.
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Neu in 2010 Spätabtreibung erst nach Bedenkzeit und Beratung Vorgeburtliche Untersuchungen sind heute eine Selbstverständlichkeit. Doch manchmal ergibt sich daraus, dass ein Kind schwerwiegende Behinderungen haben wird. In solchen Fällen kann sich die Mutter bzw. können sich die Eltern straffrei zu einer Abtreibung entscheiden. Hieran ändert sich nichts. Neu ist, dass nun zwischen der ärztlichen Diagnose und einer möglichen Abtreibung eine „Denkpause" zwischengeschaltet ist. Der Arzt darf nun die „schriftliche Feststellung" darüber, dass der Schwangerschaftsabbruch nicht rechtswidrig ist, nicht vor Ablauf von drei Tagen nach der Mitteilung der Diagnose ausstellen. Kommt der Arzt den neu im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankerten Auflagen nicht nach, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.
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