Kranken- und Pflegeversicherung:
Hier steigt die Beitragsbemessungsgrenze an Anfang 2010 in Ost und West einheitlich von 3.675 auf 3750 Euro im Monat. Der nur vom Arbeitnehmer zu zahlende Kassen-Höchstbeitrag der Krankenversicherung klettert so für einen Gutverdiener auf (7,9 % von 3750 Euro =) 296,25 Euro. Bei der Pflegeversicherung sind es für einen Versicherten mit Kind 36,56 Euro. Diese Höchstbeträge gelten auch für freiwillig versicherte Arbeitnehmer.
Auch die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt: von 4.050 Euro auf 4.162,50 Euro pro Monat (bzw. 49.950 Euro pro Jahr). Wer mehr verdient, kann sich unter Umständen nicht (mehr) gesetzlich versichern, sondern (sofern er drei Jahre lang die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat), in eine private Krankenversicherung wechseln.
Bei den gesetzlichen Kassen gibt es derzeit noch einen einheitlichen Beitragssatz von 14,9 Prozent. Hiervon tragen Arbeitgeber 7,0 %, Arbeitnehmer und Rentner aber 7,9 %. Allerdings werden wegen finanzieller Engpässe wohl etliche Kassen bald Zusatzbeiträge erheben müssen.
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
Aufgrund der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf 5.500 Euro pro Monat in den alten und 4.650 Euro in den neuen Bundesländern steigen auch hier die Beiträge, die gut verdienende Arbeitnehmer an die Versicherungen abführen müssen.
| Beitragssätze der Sozialversicherungen | |
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| Arbeitslosenversicherung | 2,80% |
| Krankenversicherung | 14,90% |
| davon Arbeitnehemer | 7,90% |
| davon Arbeitgeber | 7,00% |
| Pflegeversicherung* | 1,95% |
| Rentenversicherung | 19,90% |
| Knappschaftliche Rentenversicherung** | 26,40% |
*Für Versicherte ohne Kind kommt noch ein Zuschlag von 0,25 Prozent hinzu.
** davon trägt der Arbeitnehmer 9,95 und der Arbeitgeber 16,45 Prozent
(Rolf Winkel)