Damit gibt es nun drei Stufen zur Qualifizierung von Bildungspersonal im Betrieb: die Ausbilder-Eignungs-Prüfung (nach der überarbeiteten und ebenfalls seit 1. August 2009 wieder in Kraft getretenen AEVO) als Grundlage, auf Fachwirt-/Meisterebene der/die Aus und Weiterbildungspädagoge/in und schließlich als Endstufe der/die Berufspädagoge/in. Aus- und Weiterbildungspädagogen und -pädagoginnen sind für betriebliche Aus- und Weiterbildungsprozesse zuständig. Sie betreuen Auszubildende und Mitarbeiter/innen in Lernsituationen, beurteilen und prüfen sie und stellen Kompetenzen und Ausbildungserfordernisse fest. Darauf aufbauend koordinieren und optimieren sie die Lernprozesse. Zudem gestalten sie Marketingmaßnahmen, z.B. für das Ausbildungsmarketing, und evaluieren die Wirksamkeit von Bildungsmaßnahmen (Bildungscontrolling). Sie führen darüber hinaus Qualitätsmanagementsysteme ein bzw. entwickeln das bestehende Qualitätsmanagement im Bereich der Aus- und Weiterbildung weiter; beispielsweise optimieren sie Prüfungsverfahren und Beurteilungssysteme. Mit Ausbildern und Ausbilderinnen arbeiten sie dabei ebenso eng zusammen wie mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Personal- und Geschäftsleitungen.
Berufspädagogen und -pädagoginnen sind in Einrichtungen der betrieblichen und außerbetrieblichen Bildung für die Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse, die Begleitung der Lernenden und ihres Lernprozesses, das Bildungsmarketing, Controlling, Qualitätsmanagement zuständig und nehmen Führungsfunktionen eigenständig und verantwortlich wahr.