Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten bedeutet nicht nur mitzureden bei personellen Einzelmaßnahmen wie Einstellung, Umgruppierung und Kündigung, sondern gerade auch bei Fragen der Personalplanung und Personalentwicklung nach § 92 ff. BetrVG.
Im betrieblichen Alltag reduziert die Unternehmensseite die Beteiligung von Betriebsräten gern auf die beschriebenen personellen Einzelmaßnahmen.
Das ist eigentlich nicht nachzuvollziehen, bietet die aktive Gestaltung der Personalplanung im Betrieb doch die Chance, unterschiedliche Interessen und Themen miteinander zu verknüpfen.
Ein gutes Beispiel hierfür ist der Zusammenhang von Weiterbildung und Personalentwicklung. Zum einen bedeutet eine kontinuierliche und zielgerichtete berufliche Fortbildung den Ausbau und Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit für den einzelnen Beschäftigten. Zum anderen bedeutet dies für das Unternehmen Nutzung und Entwicklung des Innovations- und Wertschöpfungspotenzials.
Der Betriebsrat muss dafür jedoch eine aktive Rolle einnehmen. Eine am Wohl der Beschäftigten orientierte Personalpolitik kommt selten von allein, da das Unternehmen naturgegeben zunächst gewinnmaximierende Ziele verfolgt und danach seine Personalplanung ausrichtet. Entscheidend ist jedoch, die Personalplanung auf Unternehmensebene gemäß § 92 BetrVG ff. im Zusammenhang mit weiteren Mitbestimmungsrechten zu sehen. Der Betriebsrat muss die damit verbundenen Möglichkeiten nutzen.
Das beginnt damit, die relevanten Personalplanungsdaten regelmäßig anzufordern und auszuwerten. Mit einer eigenen Definition von bedarfsorientierter und betriebswirtschaftlich nachhaltiger Personalplanung und -entwicklung können Themen, wie Beschäftigungs- und Standortsicherung, Leiharbeit, Fachkräftemangel, alternsgerechte Arbeitsplätze, gerechte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und anderes aufgegriffen werden. Der Betriebsrat entwickelt sich damit auch deutlich stärker zu einem vorausschauenden und konstruktiven Gestalter und agiert nicht mehr nur als „soziale Feuerwehr" für bestimmte Einzelfälle.
Beeindruckend ist im Übrigen, wie dankbar nicht selten die Geschäftführung oder der Vorstand ist, wenn der Betriebsrat mit kreativen Ideen die Personalpolitik positiv beeinflusst. Allerdings ist es auch wichtig zu Wissen, dass viele Personalabteilungen die wichtigsten Kenndaten erst mühsam beschaffen müssen, weil sie diese leider häufig selbst noch nicht erfasst haben.