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Branche

Sanierung / Entsorgung

Neben der Versorgung der Gesellschaft mit Produkten und Dienstleistungen ist auch eine umweltschonende, sichere und zugleich wirtschaftliche Entsorgung von Produktionsrückständen und Abfällen unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik. Unerlässliche Aufgaben werden durch die Entsorgungseinrichtungen für Siedlungs- und Sonderabfälle übernommen.

Rekultivierung
Foto: Martin Jehnichen

Dieses sind nach Einführung der technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASI) im Wesentlichen Müllverbrennungsanlagen und (zunehmend) Müllbehandlungsanlagen.

In direkter Verbindung zu der Energie- und Rohstoffpolitik steht die Beseitigung der nuklearen Abfälle. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es derzeit drei Endlager beziehungsweise Standorte für nukleare Abfälle. Das Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle der ehemaligen DDR in Morsleben wird derzeit geschlossen.

Schacht Konrad soll der Aufnahme von nicht Wärme entwickelnden schwach- und mittelaktiven Abfällen dienen und wurde in 2002 durch die entsprechenden Behörden genehmigt (Planfeststellungsbeschluss). Das Bergwerk wird bereits als Endlager hergerichtet und soll 2018/2019 in Betrieb gehen.

Das Forschungsbergwerk Asse, in dem ebenfalls schwach- und mittelaktive Abfälle eingelagert wurden, ist seit dem 1. Januar 2009 im Eigentum des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), das erste Vorschläge zur Stilllegung vorgestellt hat und derzeit untersuchen lässt.

Im Standort Gorleben ist ein Erkundungsbergwerk abgeteuft worden, um die Eignung des Salzstockes für die Aufnahme von Wärme entwickelnden nuklearen Abfällen zu überprüfen. Im sogenannten Atomkonsensvertrag von 2000 wurde vereinbart, dass bis zum Jahre 2010 ein Moratorium für diesen Standort gelten kann. Nach derzeitiger Lage sollte innerhalb der nächsten beiden Legislaturperioden des Deutschen Bundestages der Nachweis erbracht werden, dass der Standort Gorleben zur Aufnahme von Wärme entwickelnden Abfällen geeignet ist. Die bisherigen Ergebnisse geben keine Hinweise darauf, dass eine Eignung nicht gegeben wäre.

Aus heutiger Sicht könnte bei Eignung und schnellstmöglicher Umsetzung der Standort Gorleben als Endlager für Wärme entwickelnde Abfälle ca. im Jahr 2035/2040 zur Verfügung stehen.

Die Beseitigung von Altlasten hat insbesondere in den neuen Ländern einen hohen Stellenwert. Im Bereich der Braunkohlealtlastensanierung wurde durch bislang vier Verwaltungsabkommen sowohl die Finanzierung als auch eine qualitativ hochwertige Sanierung der Braunkohlealtlasten sichergestellt. Beteiligt an diesem Verfahren waren neben der Bundesrepublik Deutschland vor allem die Länder Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Das derzeitig geltende Verwaltungsabkommen hat eine zeitliche Reichweite bis 2012. Ein Anschlussvertrag wird derzeit verhandelt.


Weiterführende Links und Downloads:
Fakten und Trends der Abfallwirtschaft und der nuklearen Endlagerung 2009 und 2010
Brancheninfo Nr. 14, Mai 2010

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Brancheninfo Sanierung/Entsorgung
Ein Verzicht auf eine ergebnisoffene Erkundung des Salzstockes Gorleben könnte aus Sicht der IG BCE dazu führen, die Lösung der Entsorgungsfrage für hochaktive nukleare Abfälle um eine weitere Generation zu verschieben.

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