Dieses sind nach Einführung der technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASI) im Wesentlichen Müllverbrennungsanlagen und (zunehmend) Müllbehandlungsanlagen.
In direkter Verbindung zu der Energie- und Rohstoffpolitik steht die Beseitigung der nuklearen Abfälle. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es derzeit drei Endlager beziehungsweise Standorte für nukleare Abfälle. Das Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle der ehemaligen DDR in Morsleben wird derzeit geschlossen.
Schacht Konrad soll der Aufnahme von nicht Wärme entwickelnden schwach- und mittelaktiven Abfällen dienen und wurde in 2002 durch die entsprechenden Behörden genehmigt (Planfeststellungsbeschluss). Das Bergwerk wird bereits als Endlager hergerichtet und soll 2014 in Betrieb gehen.
Das Forschungsbergwerk Asse, in dem ebenfalls schwach- und mittelaktive Abfälle eingelagert wurden, ist seit dem 1. Januar 2009 im Eigentum des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), das kürzlich erste Vorschläge zur Stilllegung vorgestellt hat.
Im Standort Gorleben ist ein Erkundungsbergwerk abgeteuft worden, um die Eignung des Salzstockes für die Aufnahme von Wärme entwickelnden nuklearen Abfällen zu überprüfen. Im sogenannten Atomkonsensvertrag von 2000 wurde vereinbart, dass bis zum Jahre 2010 ein Moratorium für diesen Standort gelten kann. Nach derzeitiger Lage sollte innerhalb der nächsten beiden Legislaturperioden des Deutschen Bundestages der Nachweis erbracht werden, dass der Standort Gorleben zur Aufnahme von Wärme entwickelnden Abfällen geeignet ist. Die bisherigen Ergebnisse geben keine Hinweise darauf, dass eine Eignung nicht gegeben wäre.
Aus heutiger Sicht könnte bei Eignung und schnellstmöglicher Umsetzung der Standort Gorleben als Endlager für Wärme entwickelnde Abfälle ca. im Jahr 2020/2035 zur Verfügung stehen.
Die Beseitigung von Altlasten hat insbesondere in den neuen Ländern einen hohen Stellenwert. Im Bereich der Braunkohlealtlastensanierung wurde durch bislang vier Verwaltungsabkommen sowohl die Finanzierung als auch eine qualitativ hochwertige Sanierung der Braunkohlealtlasten sichergestellt. Beteiligt an diesem Verfahren waren neben der Bundesrepublik Deutschland vor allem die Länder Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Das derzeitig geltende Verwaltungsabkommen hat eine zeitliche Reichweite bis 2012.
Die Wismut GmbH, die im Eigentum des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) steht, saniert die Flächen des ehemaligen Uranerzbergbaus. Es wird damit gerechnet, dass in den nächsten Jahren wesentliche weitere Sanierungserfolge erzielt werden können.
Die Sanierung der ehemaligen Kernkraftwerksstandorte der DDR - hier primär Lubmin und Rheinsberg - wird durch die Energiewerke Nord gewährleistet. Die Finanzierung erfolgt direkt über den Bund.
Ähnlich wie in der Braunkohlesanierung und bei der Wismut GmbH hat sich auch bei den Energiewerken Nord ein besonderes Know How auf diesem spezifischen Feld der Altlastenabarbeitung entwickelt, das zunehmend vermarktet werden kann.