
Buch-Tipp Ratgeber: Rechte behinderter Menschen Nahezu zehn Prozent der Bevölkerung sind behindert oder hilfe- und pflegebedürftig. Für sie gibt es vielfältige Nachteilsausgleiche und Hilfen, auch finanzieller Art. Einen leicht verständlichen Überblick über die Rechte, die behinderten Menschen nach dem SGB IX, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und weiteren Gesetzen zustehen, gibt der Ratgeber"Rechte behinderter Menschen" vom Bund-Verlag. Zahlreiche Musterschreiben zum Verfahren der Feststellung einer Behinderung und zum Gleichstellungsverfahren erhöhen den Praxiswert des Ratgebers. Das Buch hat 352 Seiten und kostet 24,90 Euro (ISBN: 978-3-7663-3770-2).
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Schwerbehinderte Menschen mit Behinderung Menschen mit Behinderung sind in besonderem Maße auf den Schutz und die Solidarität der Gesellschaft angewiesen. Die IG BCE verfolgt die Zielsetzung dazu beizutragen, ihnen gleichberechtigt eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. mehr...
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Ratgeber Schwerbehinderte mit besonderen Rechten 6,7 Millionen anerkannte Schwerbehinderte leben in Deutschland, gut drei Millionen davon waren Ende 2005 unter 65 Jahre alt. Wer gilt als schwerbehindert, was ist bei der Antragstellung zu beachten und welche Nachteilsausgleiche gibt es? mehr...
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Schwerbehinderte Wahlen In Ihrem Unternehmen werden neue Schwerbehinderten-Vertreterinnen und -Vertreter gewählt? Die IG BCE unterstützt die Wahlen mit Informationen und Arbeitshilfen rund um die Wahl-Vorbereitung und -Durchführung. Für IG-BCE-Mitglieder steht das "Wahl-Paket" auf der folgenden Seite zum Download bereit. mehr...
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Schwerbehinderte Schwerbehindertenvertretung Die Schwerbehindertenvertreter vertreten die Interessen der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen gegenüber dem Arbeitgeber. Die betrieblichen Entscheidungsträger sind auf der einen Seite Geschäftsführung beziehungsweise Arbeitgeber, auf der anderen Seite der Betriebsrat. mehr...
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Schwerbehinderte Integrationsvereinbarung Seit Inkrafttreten des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist der Arbeitgeber verpflichtet, auf Antrag der Schwerbehindertenvertretung eine Integrationsvereinbarung abzuschließen. Ziel dieser Vereinbarung ist es, konkrete betriebliche Maßnahmen zu verabreden, die auch überprüfbar sein müssen. mehr...
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Schwerbehinderte Hilfreiche Links zum Thema Informative Internet-Angebote für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige. mehr...
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Bildungsangebote 2010
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| Als Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen haben die Mitglieder der Schwerbehinderten-Vertretungen eine Aufgabe, die Freude und Befriedigung bringt, aber auch hohe Anforderungen stellt. Die IG BCE BWS GmbH bietet ein genau abgestimmtes Angebot an Seminaren und Workshops. |
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www.igbce-bws.de |
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Integrationsämter
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| Die Integrationsämter arbeiten eng zusammen mit Rehabilitations-Trägern, Arbeitgebern, Arbeitgeber-Verbänden, Gewerkschaften und Behinderten-Verbänden. Für das betriebliche Integrationsteam sind sie Ratgeber und Partner. |
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www.integrationsaemter.de |
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