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Steinkohlenbergbau

Seit dem 28. Dezember 2007 ist das Steinkohlefinanzierungsgesetz in Kraft. Zusammen mit der Rahmenvereinbarung zwischen Bund, Nordrhein-Westfalen, Saarland und RAG AG hat es eine historische Tragweite. Es sichert rechtsverbindlich die Finanzierung der deutschen Steinkohle bis 2018 und die Sozialverträglichkeit.

Bergwerk Auguste Victoria
Foto: RAG Deutsche Steinkohle

Der Plan der EU-Kommission, die Beihilfen für die Steinkohle schon 2014 einzustellen, ist vom Tisch. Gemeinsam mit der IG BCE haben die Bergleute die Absicherung des deutschen Kohle-Paktes durch eine EU-Beihilferegelung erkämpft. Bis 2018 kann nun weiter Kohle gefördert werden.

Wie bereits 2007 vereinbart, sollen die Beihilfen schrittweise sinken. Die neue Richtlinie sieht für 2017/18 eine etwas stärkere Absenkung der Betriebsbeihilfen vor – um 75 % statt bisher 71,5 % gegenüber 2011. Das stellt die Sozialverträglichkeit jedoch nicht in Frage.

Europa hat unmissverständlich klar gemacht, dass 2018 endgültig Schluss ist mit Förderbeihilfen im Steinkohlenbergbau. Diese Entscheidung hat die Revisionsklausel des Steinkohlefinanzierungsgesetzes inhaltslos gemacht. Nun wird das deutsche Parlament auf Initiative der Bundesregierung Anfang 2011 über die Streichung dieser Klausel debattieren. Und über die Zukunft der Kohle.

Einen endgültigen Abschied vom Rohstoff Steinkohle hält die IG BCE nach wie vor für falsch. Denn die Nachfrage nach Kohle wird weltweit steigen. Trotz mehr regenerativen Energien wird Kohle weiter gebraucht. Deshalb fordert die IG BCE eine ernsthafte Debatte darüber, wie wir unsere zukünftige Energieversorgung umweltverträglich, zu vertretbaren Kosten und sicher gestalten wollen. Dabei geht es um ein wirklich grundlegendes energiepolitisches Konzept.



Statistische Daten zum Steinkohlenbergbau 2010:

Ende 2010 waren im deutschen Steinkohlenbergbau 24.207 Personen beschäftigt (einschließlich Mitarbeiter in struktureller Kurzarbeit und Qualifizierung), 3.110 oder 11,4 Prozent weniger als im Vorjahr.

Sie förderten 13,2 Millionen Tonnen Steinkohleeinheiten (SKE), 1 Millionen Tonnen SKE weniger als 2009.

Die Leistung je Mann und Schicht unter Tage betrug 6.092 Kilogramm verwertbare Förderung, sie stieg gegenüber 2009 um 8,8 Prozent.

Die Zechenkokerei produzierte 2 Millionen Tonnen Koks, 29,2 Prozent mehr als im Vorjahr.

Weitere Zahlenübersichten sind auch unter www.kohlenstatistik.de zu finden.

 

Weiterführende Links und Downloads:
Jahresbericht Steinkohle 2010 mit Ausblick auf 2011
Brancheninfo Nr. 8 / Juli 2011

Steinkohlenbergbau: Sozialverträglichkeit gesichert
Bergbau läuft mindestens bis 2018 - neue Prüfung eines Kohlesockels 2012; Brancheninfo Nr. 2, Februar 2007

Kohlepolitische Verständigung: Eckpunktepapier
Februar 2007

Elektrizitätswirtschaft: Überarbeitung des Energiekonzeptes der Bundesregierung
Brancheninfo Nr. 3, März 2011

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EU-Entscheidung: Kohle-Beihilferegelung bis 2018
"Sozialverträglichkeit hat für uns oberste Priorität. Kein Bergmann wird entlassen. Dieses Ziel haben wir erreicht." So bewertet der IG-BCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis die Entscheidung des EU-Wettbewerbsrates über die Beihilferegelung für den Steinkohlenbergbau.
IG BCE zum Steinkohle-Finanzierungsgesetz
Bei der Bundestags-Anhörung zur Streichung der Revisionsklausel am 11.04.2011 hat die IG BCE ihre Position bekräftigt: Auch nach dem Ende des subventionierten Steinkohlenbergbaus bleibt die politische Unterstützung für die Kohle die Zukunftsforderung der IG BCE. Hier die Stellungnahme.
Steinkohlefinanzierungs-Gesetz im Wortlaut
Der Text des "Gesetzes zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018" - breitgestellt vom Ministerium für Justiz und Kooperation mit juris.
WebWegweiser Steinkohle
Nachhaltige Industrie-, Energie und Klimapolitik
Positionen für eine nachhaltige Industrie-, Energie und Klimapolitik - der Standpunkt der IG BCE kurz und prägnant formuliert.

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