Paragraph 1 des Steinkohlefinanzierungsgesetzes legt fest, dass die Beendigung des subventionierten Bergbaus nicht unwiderruflich ist. Auf unser Drängen und mit unserer Beteiligung wird 2012 überprüft, ob der Steinkohlenbergbau auch nach 2018 weiter gefördert wird.
Stein- und Braunkohle decken fast die Hälfte der deutschen Stromerzeugung. Wir werden noch lange auf sie angewiesen bleiben. Denn der geplante Ausstieg aus der Kernenergie lässt sich vollständig nicht durch erneuerbare Energien ersetzen. Es ist deshalb falsch, bis 2018 auch noch aus der deutschen Steinkohle auszusteigen. Das würde unsere Abhängigkeit von Importen weiter erhöhen, technisches Know-how ginge unwiederbringlich verloren, der Zugang zu den Lagerstätten wäre verschüttet. Deshalb fordert die IG BCE, die im Steinkohlefinanzierungsgesetz verankerte Revisionsklausel so früh wie möglich zu nutzen und den Ausstiegsbeschluss zurückzunehmen. Steinkohlenbergbau ist in Deutschland auch über 2018 hinaus unverzichtbar. Er trägt zur Sicherung von Energieversorgung und Arbeitsplätzen auch in anderen Industriezweigen bei.
"Unsere Kohle hat Zukunft". Das war auch 2009 das zentrale Thema der Steinkohlepolitik der IG BCE.
Rechtzeitig vor der für 2012 vorgesehenen Entscheidung des Deutschen Bundestages, ob der für 2018 geplante Ausstieg aus dem deutschen Steinkohlenbergbau revidiert werden soll, präsentierte die IG BCE zu verschiedenen Anlässen und Veranstaltungen die energiepolitischen und regionalökonomischen Argumente für eine Fortführung der Steinkohleförderung:
Deutschland braucht einen Steinkohlenbergbau über 2018 hinaus. Der Ausstiegsbeschluss muss spätestens 2012 revidiert werden. Ein Auslaufbergbau ist energie-, industrie- und strukturpolitisch falsch.
Das Bundeswahlprogramm der SPD vom 18. April 2009 bekräftigte diese Aussage der IG BCE ebenso wie die Vorsitzende der NRW-SPD Hannelore Kraft in ihrer Rede bei der Veranstaltung des Landesbezirks Nordrhein „Industriepolitik für Kohle und Energie" am 22. April 2009 auf dem Bergwerk West.
Ein wichtiges Thema war 2009 auch der EU-Rechtsrahmen für die Steinkohlehilfen. Bis Ende 2010 gilt die EU-Verordnung 1407/2002. Wir brauchen eine Anschlussregelung, die die Regelungen des Steinkohlefinanzierungsgesetzes zur Sozialverträglichkeit und die Förderung eines Sockelbergbaus zulässt.
Statistische Daten zum Steinkohlenbergbau 2009:
Ende 2009 waren im deutschen Steinkohlenbergbau 27.317 Personen beschäftigt (einschließlich Mitarbeiter in struktureller Kurzarbeit und Qualifizierung), 3.070 oder 10,1 Prozent weniger als im Vorjahr.
Sie förderten 14,2 Millionen Tonnen Steinkohleeinheiten (SKE), 3,5 Millionen Tonnen SKE weniger als 2008.
Die Leistung je Mann und Schicht unter Tage betrug 5.597 Kilogramm verwertbare Förderung, sie sank gegenüber 2008 um 11,3 Prozent.
Die Zechenkokerei produzierte 1,5 Millionen Tonnen Koks, 0,5 Millionen Tonnen weniger als im Vorjahr.
Weitere Zahlenübersichten sind auch unter www.kohlenstatistik.de zu finden.