Die IG BCE und der Arbeitgeberverband reagieren damit zum einen auf die verschärften Wettbewerbsbedingungen unter dem zunehmenden Globalisierungsdruck, zum anderen auf die sich wandelnden Bedürfnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
So wurde eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln vereinbart, die passgenaue betriebliche Lösungen ermöglichen. Diese Öffnungsklauseln können jedoch nicht einseitig oder gar willkürlich angewendet werden, vielmehr bedürfen die betrieblichen Vereinbarungen der Zustimmung der Tarifvertragsparteien. So wird Missbrauch ausgeschlossen und so bleibt zugleich die Ordnungsfunktion des Flächenvertrages erhalten.
Werden die Öffnungsklauseln angewendet, so sind im Gegenzug Vereinbarungen über standort- und beschäftigungssichernde Maßnahmen die Regel. Auf der Tagesordnung stehen dann feste Investitionszusagen oder der Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen.
Entscheidend ist, dass mit dem Instrument "Öffnungsklausel" verantwortungsbewusst und vertrauensvoll umgegangen wird.
Die IG BCE hat nicht nur neue tarifpolitische Instrumente entwickelt, sondern zugleich die Tarifpolitik auch qualitativ nach vorn gebracht. Es geht hier um Themen, die auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen, aber nur durch die Gestaltungskraft von Arbeitgeberverband und Gewerkschaft realisiert werden können.
Hier einige Stichworte:
Tarifvertrag "Zukunft durch Ausbildung"
Förderprogramm "Start in den Beruf" für benachteiligte Jugendliche
Regelungen zum flexiblen Übergang in den Ruhestand
Umfassende Regelungen zu "Lebensarbeitszeit und Demografie"
Diese Erfolge haben sich nicht von allein eingestellt. Dahinter steckt eine Menge Arbeit - und die Kraft einer starken Gewerkschaft. Erfolge hängen nicht allein von guten Argumenten ab. Sondern auch von der Gestaltungs- und Durchsetzungsfähigkeit einer Gewerkschaft. Das gilt für die Tarifpolitik in besonderem Maße. Es ist eine alte Wahrheit, die sich immer wieder aufs Neue bestätigt: Je mehr wir sind, desto mehr können wir erreichen.