Für die IG BCE beschließen und verhandeln die Mitglieder aus den Betrieben in Tarifkommissionen die Forderungen für neue Tarifverträge. In den Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite muss versucht werden, einen geeigneten Kompromiss zu finden, der die Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigt. Das gelingt oft nur nach langen Verhandlungen, manchmal in den ersten Verhandlungsrunden gar nicht.
Für den Fall des Scheiterns der Verhandlungen ist ein Schlichtungsverfahren vorgesehen. Im Rahmen der Schlichtung soll versucht werden, den Verhandlungsparteien einen Vorschlag für einen Tarifkompromiss zu unterbreiten, um damit einen Arbeitskampf zu vermeiden. Auch im Rahmen der Schlichtung entscheiden die Tarifkommissionen selbständig.
Sollte auch durch die Schlichtung kein Ergebnis zustande kommen, gibt es nur noch den Arbeitskampf als letztes Mittel zur Durchsetzung der Interessen.
Der gefundene Tarifkompromiss gilt als Tarifvertrag für eine bestimmte Zeit und darf grundsätzlich nicht verändert werden