Weiterbildung bekommt in Unternehmen einen immer höheren Stellenwert Sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte profitieren von einem hohen Niveau beruflicher Qualifikationen. Trotzdem können sich Betriebsräte nicht blind darauf verlassen, dass im Unternehmen alles optimal läuft.
Die IG BCE Berater unterstützen Betriebsräte dabei, die Weiterbildungssituation im Betrieb einschätzen und, wenn nötig, aktiv zu werden. Sie analysieren gemeinsam mit der Interessenvertretung die wesentlichen Fakten, entwickeln Ideen und Argumentationshilfen. Auch bei der Diskussion mit Entscheidungsträgern, Geschäftsführung und Belegschaft: stehen sie bei Bedarf dem Betriebsrat beiseite. So können passgenaue Konzepte für den Betrieb erstellt und auf Wunsch auch begleitet werden. Die Kooperation mit den IG BCE Beratern funktioniert so hervorragend, weil Experten mit langjähriger betrieblicher Praxis und dem notwendigem Know-how die Betriebsparteien unterstützen.
Beratung in fünf Schritten
Die Unterstützung der IG BCE Berater gliedert sich in fünf Schritte. Nach jeder Etappe wird die Planung situationsgemäß aktualisiert und angepasst.
Schritt 1 - Analyse der Situation
Klären: Was genau ist das Problem?
Identifizieren: Wo sind gemeinsame und unterschiedliche Interessen?
Nächste Etappe und Ziele planen und festlegen
Schritt 2 - sinnvolle Ansätze identifizieren
Handlungsansätze identifizieren
Ideen und Ziele konkretisieren
Nächste Etappe und Ziele planen und festlegen
Schritt 3 - Argumente formulieren und Partner überzeugen
Konzepte formulieren
Gespräche vorbereiten und führen (z.B. mit Führungskräften, Beschäftigten, etc.)
Nächste Etappe und Ziele planen und festlegen
Schritt 4 - Maßnahmen planen und umsetzen
z.B. Mitarbeiterbefragung
z.B. Qualifizierungsbedarfsanalysen
z.B. Altersstrukturanalysen
z.B. Organisation von Angeboten
Nächste Etappe und Ziele planen und festlegen
Schritt 5 - Ergebnisse überprüfen
Evaluation und Überprüfung der Ergebnisse
Bei Bedarf Anpassung der Maßnahmen
Schlussauswertung und Dokumentation
Der Arbeitgeber trägt die Kosten, Betriebsräte entscheiden über Dauer und Umfang der Beratung
Die externe Beratung unterstützt den Betriebsrat so weit es nötig und sinnvoll ist. Nach jedem Schritt wird festgelegt, ob das Gremium die nächsten Etappen allein macht oder ob die Unterstützung fortgesetzt werden soll. Das ermöglicht die notwendige Flexibilität und schafft Raum für kreative Lösungen.
Zahlreiche positive Beispiele zeigen: Weiterbildung breiteren Beschäftigungsgruppen zu eröffnen und richtig in Gang zu bringen, ist auf diese Weise machbar.
Im Betriebsverfassungsgesetz ist die Hinzuziehung von Sachverständigen und Beratern geregelt. Grundlage ist der § 80 Abs.3 des BetrVG. Demnach trägt der Arbeitgeber nach § 40 Abs.1 BetrVG die Kosten. Gerne stehen die IG BCE Berater bei der Beschlussfassung und Gesprächsvorbereitung mit den Arbeitgebern zur Verfügung.
Mehr Informationen, auch zu Referenzen und betrieblichen Erfahrungsberichten, können über die Abteilung Bildung/Weiterbildung der IG BCE Hauptverwaltung angefordert werden.
IG BCE Hauptverwaltung
Abteilung Bildung/Wissenschaft
Tel. 0511 7631-158
abt.bildung-wissenschaft(at)igbce.de